Obwohl die kirchliche Trauung aufgrund der Trennung von Kirche und Staat keine rechtliche Bedeutung hat, ist für viele Brautpaare die Ehe mit der standesamtlichen Trauung allein noch nicht besiegelt. Zwar ist die kirchliche Trauung freiwillig, aber der Glaube und der tief empfundene Wunsch nach dem Bekenntnis der Ehe vor Gott, führt viele Paare vor den Traualtar in die Kirche. Für andere Paare stehen hier die Tradition und vor allem der festliche Rahmen im Vordergrund.
Je nach Konfession lässt sich das Brautpaar evangelisch oder katholisch trauen oder wählt mit einer ökumenischen Trauung den "goldenen Mittelweg". Es ist vorgeschrieben, dass wenigstens ein Partner der jeweiligen Glaubensrichtung angehören muss. Handelt es sich um Paare mit unterschiedlichen Konfessionen, liegt die Entscheidung bei dem Pfarrern vor Ort, ob diese das Paar trauen möchten oder nicht. Bei der katholischen Kirche ist eine zusätzliche Genehmigung des zuständigen Bischofs notwendig, wenn eine Ehe mit einem orthodoxen Partner oder einem Nicht-Christen geschlossen werden soll.
Wichtig ist es, den gewünschten Hochzeitstag frühzeitig mit dem Geistlichen abzustimmen. Wie auch bei beim standesamtlichen Trauungstermin sind auch hier viele Termine heiß begehrt und es wäre doch schade, wenn Ihr Wunschtermin bereits vergeben ist.
Etwa ein halbes Jahr vor dem Hochzeitstermin findet das so genannte Traugespräch statt. Das Brautpaar setzt sich mit dem zuständigen Pfarrer zusammen, um über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und der christlichen Ehe zu sprechen. Hier kann auch der genaue Ablauf der Zeremonie besprochen werden und viele Fragen geklärt werden, zum Beispiel ob Trauzeugen gewünscht sind oder die Liedauswahl. Je besser Sie sich mit dem Seelsorger abstimmen und je mehr Sie Ihre eigenen Vorstellungen einbringen, desto persönlicher und individueller wird Ihr Traugottesdienst werden.
Machen Sie sich vor allem bei der gemeinsamen Planung Gedanken über den Trauspruch, die musikalische Untermalung, den Blumenschmuck und vor allem über den Einzug in die Kirche. Der Einzug in die Kirche ist das ultimative Highlight der Trauung für die Braut und die gesamte Hochzeitsgesellschaft. Traditionell wird die Braut vom Brautvater an den Altar geführt, wo sie ihr zukünftiger Mann in Empfang nimmt. Es ist aber auch möglich, dass das Brautpaar gemeinsam zum Altar schreitet: Hier wird der Hochzeitzug angeführt vom Bräutigam und seiner Mutter. Es folgt dann die Braut mit dem Brautvater. Eine weitere Variante besteht darin, dass die Blumenkinder den Zug anführen und hinter ihnen das Brautpaar, die Brautjungfern und Brautführer in die Kirche einziehen. Es folgen die Brautmutter mit dem Vater des Bräutigams und die Mutter des Bräutigams mit dem Brautvater, dann die anderen Hochzeitsgäste. Eine Generalprobe kann auf keinen Fall schaden, damit am Tag der Tage auch absolut nicht schief gehen kann.
Das Ja-Wort können Sie sich in jeder Kirche Ihrer Wahl geben. Jedoch müssen Sie sich erst an Ihren zuständigen Pfarrer wenden. Dieser setzt sich dann mit dem Seelsorger an Ihrem gewünschten Trauort in Verbindung und erteilt ihm ganz offiziell die Genehmigung zur Trauung. Sie können sich natürlich auch von dem Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde in einer anderen Kirche trauen lassen oder laden einen anderen Pfarrer in die Heimatkirche ein. Beachten Sie aber, dass der Gastpfarrer immer die Erlaubnis des jeweiligen Hausherrn benötigt.
Wünschen Sie sich zwar eine kirchliche Trauung aber nicht in der Kirche sondern in freier Natur oder an einem für Sie ganz besonderen Ort, muss nur der Pfarrer zustimmen. Sie können sich auch an einen freien Theologen wenden.
In der katholischen Kirche steht nur heterosexuellen Paaren die Trauung offen. Sind Braut und Bräutigam katholisch, erteilt die Kirche ihren Segen. Ist ein Partner katholisch, der andere evangelisch, wird die Trauung an Bedingungen geknüpft: Der evangelische Partner muss sich verpflichten, die Ehe als unauflöslich zu betrachten, Kinder zu bejahen und sie im katholischen Glauben zu erziehen. Voraussetzung für die katholische Trauung ist, dass die standesamtliche Eheschließung vollzogen wurde.
Die Ehe ist für Katholiken ein Sakrament. Wurde sie einmal vor Gott geschlossen, gilt die Ehe als unauflösbar. Erst der geistliche Segen der Kirche besiegelt die Trauung. Deshalb müssen beide katholischen Partner im Rahmen des Traugesprächs Dokumente vorlegen, die beweisen, dass sie ledig sind und noch nie kirchlich verheiratet waren oder dass sie verwitwet sind. Wer bereits verheiratet war, kann beim katholischen Ehegericht einen Antrag auf Annullierung stellen und hat somit die Möglichkeit ein zweites Mal katholisch vermählen lassen.
Die katholische Kirche unterscheidet zwischen Wortgottesdienst und Messfeier (Eucharistiefeier). Ist nur ein Ehepartner katholisch, wird in der Regel ein Wortgottesdienst gefeiert. Denken Sie bei der kirchlichen Zeremonie auch an die Eheringe, die Brautkerze, evtl. Andachtsgegenstände (Rosenkranz, Gotteslob), die gesegnet werden sollen und natürlich an die Trauzeugen, die lediglich bei der katholischen Trauung vorgeschrieben sind.
Unehelich Geborene sollten unabhängig vom Trauschein der Eltern den Taufschein der Mutter und eine Meldebestätigung vorlegen, verwitwete Personen die Sterbeurkunde des Partners. Sollten Sie zuvor standesamtlich vermählt waren, müssen die Heiratsurkunde und die Scheidungspapiere vorlegen. Bei einer kirchlichen Wiederheirat sind die Trauurkunde und die Ungültigkeitserklärung des kirchlichen Ehegerichts vorzulegen.
Eines hat die evangelische Trauung mit der Katholischen gemein, die Ehe wird unter der Voraussetzung geschlossen, dass die Verbindung unauflöslich ist. Eine zweite kirchliche Trauung nach einer Scheidung ist möglich. Es liegt jedoch ausschließlich im Ermessen des zuständigen Pfarrers, ob er die Zeremonie für Geschiedene durchführen möchte.
Ein evangelischer Pfarrer traut nicht nur ein rein evangelisches, sondern auch ein gemischt-konfessionelles Paar ohne Widerrede. Mit einem Dispens vom katholischen Pfarramt (schriftliche Genehmigung für den katholischen Partner) steht der Trauung nichts mehr im Wege.
Im Unterschied zur katholischen Kirche, erkennt die evangelische Kirche die standesamtliche Eheschließung als kirchenrechtlich verbindlich an. Die kirchliche Trauung bedeutet für die Evangelen, den Segen Gottes zu erbitten. Legitimiert ist ihre Ehe ja bereits.
Für "konfessionsverschiedene" Paare (wie z. B. ein Partner katholisch, der andere evangelisch) besteht die Möglichkeit einer "ökumenischen Trauung" seit dem 01.10.1070. Allerdings müssen sie sich vorab entscheiden, ob die Trauung grundsätzlich nach katholischer oder evangelischer Ordnung erfolgen soll. Und entsprechend dieser Entscheidung muss dann auch die Hochzeitskirche gewählt werden - d. h. grundsätzlich evangelisch orientierte ökumenische Trauung in einer evangelischen Kirche, grundsätzlich katholisch orientierte ökumenische Trauung in einer katholischen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Trauung von zwei Geistlichen aus beiden Konfessionen gestaltet wird. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Seelsorger der geplanten Hochzeitskirche auf. Er wird Ihnen bei allen weiter nötigen Schritten tatkräftig unterstützen.
Haben Sie sich für eine Zeremonie in einer evangelischen Kirche entschieden, muss sich der katholische Partner von der so genannten "Formpflicht" befreien lassen, um kirchenrechtlich gültig zu heiraten. Weder die evangelische noch die katholische Kirche setzen voraus, dass sich der jeweils andersgläubige Partner zu ihrem Eheverständnis bekennt. Es ist jedoch wünschenswert, dass die Partner das Eheverständnis der jeweils anderen Konfession kennen. Vergleichbare Normen gibt es auch für die Vermählung von Katholiken mit ungetauften Partnern. Die ökumenische Trauung ist immer ein Wortgottesdienst ohne Messfeier.