Der Ehevertrag

Verliebt, verlobt, verheiratet ... geschieden!

Verliebtsein trifft jeden von uns, meist mehrfach im Leben. Eine Verlobung sowie eine Hochzeit lösen gravierende Rechtsfolgen aus.

Je eher Sie sich aber damit auseinandersetzen, welche Folgen Verlobung, Hochzeit und Scheidung in Ihrem Leben haben können, um so besser sind Sie dran.

Das Geschiedenwerden trifft in Großstädten fast jeden zweiten Verheirateten! Unter den Folgen einer Scheidung leidet mancher Betroffener ein Leben lang. Daher empfiehlt es sich auch schon zu Zeiten, in denen man sich liebt und einander wohlgesonnen ist, eine vernünftige, maßgeschneiderte und für das individuell geplante Leben wohl durchdachte Regelung zu treffen. Eine solche individuelle Regelung kann nicht nur für den Fall der Scheidung ausgehandelt werden, sondern auch für die Art der Eheführung und Trennung.

Was ändert sich laut Gesetz mit der Eheschließung ?

  • Die Partner werden füreinander unterhaltspflichtig.
  • Sie verpflichten sich zur gemeinsamen Lebens- und Haushaltsführung.
  • Mit der Eheschließung entsteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
  • Grundsätzlich kann jeder Ehepartner sein Vermögen immer noch selbstständig verwalten. Er ist jedoch nicht mehr berechtigt, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen.
  • Mit der Eheschließung entstehen Erb- und Pflichtteilsansprüche.
  • Außerdem hat die Eheschließung rentenrechtliche Auswirkungen.

Die vorerwähnten gesetzlichen Folgen einer Eheschließung können individuell vereinbart werden !

Viele Ehepartner scheuen sich, vor einer Heirat einen Ehevertrag zu thematisieren. Die Liebe ist stark und man verdrängt den Gedanken an ein mögliches Scheitern der Ehe.

Allerdings gehen in Deutschland rund ein Drittel aller Ehen in die Brüche. Am Ende einer Ehe kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern über Aufteilung der Güter, Umfang und Bestehen von Unterhalts- sowie Versorgungsansprüchen.

Um derartige Streitigkeiten im Falle des Scheiterns der Ehe vorzubeugen, besteht die Möglichkeit, grundsätzlich jede der beschriebenen gesetzlichen Rechtsfolgen in einem Ehevertrag individuell zu gestalten, d.h. auszuschließen oder zu modifizieren:

  • Die Partner können den für ihre individuellen Lebensumstände am besten geeigneten Güterstand wählen.
  • Außerdem kann die gesetzliche Unterhaltsregelung je nach den Bedürfnissen individuell verändert werden.
  • Der Versorgungsausgleich kann völlig ausgeschlossen oder modifiziert werden. Diesbezüglich gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Zudem sind Erb- und Pflichtteilsansprüche, die mit der Eheschließung entstehen, individuell gestaltbar.
  • Außerdem können sich die Ehepartner einander von den Verfügungsbeschränkungen über das Vermögen im Ganzen befreien.

Der Abschluss eines Ehevertrages bietet also die Möglichkeit, sachlich und ohne allzu große Emotionen eine Vereinbarung zu treffen, die dann im Falle der Trennung eine faire und für beide Seiten angemessene Regelung darstellt.

Aber auch wenn die Ehe gescheitert oder ein Scheitern wahrscheinlich ist, können die Eheleute im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung noch Regelungen über die vorgenannten Punkte treffen.

Wie schließt man einen Ehevertrag ?

Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit oder während der Ehe geschlossen werden. Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Materie sollte der Vertrag durch einen Rechtsanwalt entworfen werden. Gesetzlich ist zudem vorgeschrieben, den Vertrag notariell beurkunden zu lassen.

Nutzen Sie die Chance, rechtzeitig einen Ehevertrag zu schließen !

Mit freundlicher Unterstützung von:
Rechtsanwaltskanzlei Rathjens · Köhler · Reichel, 18055 Rostock